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Barrierefreies Bauen nach DIN 18040

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Barrierefreiheit ist bei öffentlichen Gebäuden – Schulen, Kitas, Verwaltung, Pflege – Pflicht und gelebte Selbstverständlichkeit. Wir planen barrierefrei und inklusiv nach DIN 18040, sodass Gebäude für Menschen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen nutzbar sind.

Von Anfang an mitgeplant

Barrierefreiheit berücksichtigen wir nicht erst am Ende, sondern im Entwurf: Wegeführung, Eingänge, Bewegungsflächen, Aufzüge und Rampen, barrierefreie Sanitärräume sowie visuelle und taktile Orientierung – abgestimmt mit Brandschutz und Rettungswegen.

Welche Norm gilt

Wir planen nach DIN 18040 – Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltung, Pflege) und Teil 2 für barrierefreie und barrierereduzierte Wohnungen. Bei öffentlichen Gebäuden ist Barrierefreiheit verpflichtend.

Was das konkret bedeutet

Barrierefrei heißt messbar: stufenlose Erschließung, Türbreiten und Bewegungsflächen (z. B. 150 × 150 cm für Rollstuhlwendekreise), unterfahrbare Elemente, kontrastreiche und taktile Leitsysteme, Zwei-Sinne-Prinzip bei Alarmierung. Gute barrierefreie Planung sieht man ihr nicht an – sie funktioniert einfach für alle, von Kindern über Menschen mit Kinderwagen bis ins Alter.

Auch im Bestand – oft gefördert

In bestehenden Gebäuden lässt sich Barrierefreiheit häufig nachrüsten – von der Rampe bis zum Aufzug. Das verbinden wir mit Sanierung und Umbau; für Barriere-Reduzierung im Wohnbestand gibt es regelmäßig Förderprogramme (z. B. der KfW), die unsere Energieberatung mit im Blick hat.

Was kostet das?

Von Anfang an mitgeplant kostet Barrierefreiheit im Neubau meist wenig Mehraufwand – teuer wird nur das Nachrüsten vergessener Anforderungen. Die Planung ist Teil des Architektenhonorars nach HOAI; Beispielrechnungen finden Sie unter Generalplanung.

Häufige Fragen

Macht Barrierefreiheit den Neubau teurer?

Von Beginn an mitgeplant kaum – die wesentlichen Elemente (stufenlose Wege, Türbreiten, Bewegungsflächen) kosten im Entwurf wenig. Teuer wird es nur, wenn nachträglich korrigiert werden muss.

Planen Sie barrierefrei nach DIN 18040?

Ja, barrierefreies Bauen nach DIN 18040 ist fester Bestandteil unserer Planung – insbesondere bei öffentlichen Gebäuden, bei denen es verpflichtend ist.

Welche Teile der DIN 18040 sind relevant?

Teil 1 regelt öffentlich zugängliche Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltung, Pflege), Teil 2 barrierefreie und barrierereduzierte Wohnungen.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Schulen und Kitas?

Stufenlose Wege, ausreichende Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitärräume, Aufzüge sowie eine klare visuelle und taktile Orientierung für alle Nutzergruppen.

Kann Barrierefreiheit im Bestand nachgerüstet werden?

Häufig ja – von Rampen über Aufzüge bis zu barrierefreien Sanitärräumen. Das verbinden wir mit Sanierung und Umbau.

Wie wird Barrierefreiheit mit dem Brandschutz abgestimmt?

Barrierefreie Wege und Rettungswege müssen zusammenpassen. Über unsere integrale Aufstellung stimmen wir beides früh aufeinander ab.

Gilt Barrierefreiheit nur für öffentliche Gebäude?

Verpflichtend vor allem dort, sinnvoll aber überall: Auch im Wohnungsbau schafft barrierefreie und altersgerechte Planung langfristigen Mehrwert.

Passende Referenzen

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