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Generalplanung nach HOAI 1–9

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Als Generalplaner und Architekturbüro in Oldenburg und Nordwest-Niedersachsen koordinieren wir alle Fachbereiche über sämtliche Leistungsphasen der HOAI (1–9). Sie haben einen Ansprechpartner – von der Grundlagenermittlung über Entwurf, Genehmigung und Ausführung bis zur Objektüberwachung und Übergabe. Architektur, Tragwerk, Gebäudetechnik, Elektro, Energie und Brandschutz laufen bei uns zusammen.

Was die Generalplanung umfasst

Wir bündeln alle Planungsleistungen, die ein Bauvorhaben braucht, und steuern sie über die HOAI-Leistungsphasen 1–9:

  • Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung
  • Ausschreibung, Vergabe und Mitwirkung im Vergabeverfahren
  • Objektüberwachung (Bauleitung) mit Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrolle bis zur Übergabe

Generalplaner, Architekt oder Generalunternehmer?

Der Architekt verantwortet die Objektplanung. Der Generalplaner koordiniert darüber hinaus alle Fachplanungen – Gebäudetechnik, Elektroplanung, Energieberatung und Brandschutz – als ein Vertragspartner. Der Generalunternehmer führt dagegen das Bauwerk aus; das ist Bauleistung, nicht Planung. Wir sind Ihr unabhängiger Planungspartner.

Warum GSTK

Weil alle Fachdisziplinen in der GSTK-Gruppe unter einem Dach sitzen, klären wir Schnittstellen intern statt über Firmengrenzen hinweg. Das senkt Reibungsverluste und erhöht die Kosten- und Terminsicherheit – siehe auch Integrale Planung und Projektsteuerung & Kostensicherheit.

Was kostet ein Architekt? Vier Beispiele zur Orientierung

Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es hängt von drei Dingen ab: den Baukosten (Fachbegriff: anrechenbare Kosten – im Wesentlichen Gebäude und Technik, ohne Grundstück und Außenanlagen), dem Schwierigkeitsgrad (Fachbegriff: Honorarzone) und dem beauftragten Umfang (Fachbegriff: Leistungsphasen 1–9 – vom ersten Entwurf bis zur Übergabe). Seit 2021 sind die HOAI-Tafelwerte Orientierungswerte. Zur groben Einordnung – beispielhaft und unverbindlich:

  • Einfamilienhaus (Neubau, ca. 450.000 € Baukosten): volles Paket von Entwurf bis Übergabe rund 55.000–75.000 € · nur bis zur Baugenehmigung (Entwurf + Bauantrag) rund 15.000–20.000 €
  • Mehrfamilienhaus mit 4–6 Wohnungen (ca. 1,5 Mio. € Baukosten): volles Paket rund 170.000–210.000 € · bis zur Baugenehmigung rund 45.000–58.000 €
  • Geschäftsgebäude, z. B. Ausstellungshalle mit Büroteil (ca. 2,5 Mio. € Baukosten): volles Paket rund 250.000–320.000 € · bis zur Baugenehmigung rund 70.000–85.000 €
  • Altbau-Sanierung oder Umbau (ca. 300.000 € Umbaukosten): volles Paket inklusive Umbauzuschlag rund 45.000–65.000 € (der Zuschlag hängt stark vom Zustand des Bestands ab) · bis zur Baugenehmigung rund 12.000–18.000 €

Faustregel: Beim Wohnhaus liegt das volle Architektenhonorar meist bei 11–16 % der Baukosten – darin stecken Planung, Bauantrag, Ausschreibung, Bauleitung und Kostenkontrolle. Gut geplant holt das Honorar einen großen Teil wieder herein: durch vergleichbare Handwerker-Angebote, vermiedene Bauverzögerungen und weniger Nachträge. Ihr konkretes Angebot erstellen wir nach einem kostenlosen Erstgespräch.

Häufige Fragen

Was umfasst die Generalplanung?

Die koordinierte Planung aller Gewerke über alle HOAI-Leistungsphasen – aus einer Hand und mit einem Ansprechpartner.

Was ist der Unterschied zwischen Generalplaner und Generalunternehmer?

Der Generalplaner verantwortet und koordiniert die Planung aller Fachbereiche. Der Generalunternehmer führt die Bauleistung aus. Wir planen und überwachen – unabhängig von ausführenden Firmen.

Können einzelne Leistungsphasen separat beauftragt werden?

Ja. Sie können uns mit allen Leistungsphasen oder gezielt mit einzelnen Phasen beauftragen – etwa nur Entwurf und Genehmigung oder ergänzend die Objektüberwachung.

Übernehmen Sie auch die Bauleitung?

Ja, die Objektüberwachung (Bauleitung) inkl. Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrolle bis zur Abnahme gehört dazu.

Ist Generalplanung für öffentliche Auftraggeber sinnvoll?

Gerade dort: Ein Generalplaner bündelt Verantwortung, vereinfacht die Vergabe und sorgt für abgestimmte, förderfähige und genehmigungssichere Planung.

Wann sollte ein Generalplaner eingebunden werden?

So früh wie möglich – idealerweise bereits in der Grundlagenermittlung, damit Kosten, Termine und Schnittstellen von Anfang an zusammengedacht werden.

Was kostet ein Generalplaner bzw. Architekt?

Das Honorar richtet sich nach der HOAI (Baukosten, Schwierigkeitsgrad, beauftragter Umfang). Faustregel: Beim Wohnhaus liegt das volle Architektenhonorar meist bei 11–16 % der Baukosten – beim Einfamilienhaus mit 450.000 € Baukosten also rund 55.000–75.000 €, nur bis zur Baugenehmigung rund 15.000–20.000 €. Vier ausführliche Beispielrechnungen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgebäude, Altbau-Umbau) finden Sie oben auf dieser Seite. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach einem kostenlosen Erstgespräch.

Passende Referenzen

Kontakt — SEK Architekten

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